Bilanzen und Steuererklärungen

Informationen rund um Bilanz und Steuererklärung

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz stellt Vermögen (Aktiva), Schulden (Passiva) und das Nettovermögen eines Unternehmens dar. Daraus resultierend erhalten Sie einen Überblick über den momentanen Stand Ihrer Vermögenslage. Die Bilanz ist zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für Unternehmen die Basis für die Steuererklärung (Jahressteuererklärung).
Je nach Rechtsform und Anlass der Bilanzierung bieten wir Ihnen folgende Bilanzen an:

  • Handelsbilanz (Jahresbilanz): Die Handelsbilanz basiert auf dem Handelsrecht.
  • Steuerbilanz (Jahresbilanz): Die Steuerbilanz baut auf der Handelsbilanz auf, berücksichtigt darüber hinaus aber steuerrechtliche Belange.
  • Zwischenbilanz: Monats-, Quartals-, Halbjahresbilanzen für etwaige Controlling und Reportingzwecke (Bank, Finanzierung etc.)
  • Bilanzierung in Sonderfällen: Bilanzen aufgrund bestimmter Anlässe wie z.B. Gründungs-, Fusions-, Auseinandersetzungs-, Sanierungs- und Liquidationsbilanz
  • Konsolidierte Konzernbilanzen: Im Rahmen eines Konzernabschlusses werden verbundene Unternehmen als Einheit betrachtet.
  • Eröffnungsbilanz: Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft wird zum Beginn der Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellt.

Neben Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage erfüllt die Bilanz darüber hinaus folgende Funktionen:

  • Dokumentationsfunktion
  • Gewinnermittlungsfunktion
  • Informationsfunktion

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Im Rahmen der Bilanz wird auch eine GuV erstellt. Während die Bilanz die Vermögenslage im Sinne einer Momentaufnahme (Bilanzstichtag) darstellt, ermöglicht die Gewinn- und Verlustrechnung eine Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag eines Geschäftsjahres.

Einnahmen-Überschussrechnungen

Muss jeder Unternehmer eine Bilanz erstellen?

Bilanzierungspflichtig ist jeder gewerbliche Unternehmer, der einen Gewinn > EUR 60.000 bzw. Umsatz > EUR 600.000 (seit 01.01.2016) erwirtschaftet p.a. Oftmals kann es aber aufgrund der besseren wirtschaftlichen Aussagekraft oder zur Optimierung der Steuerbelastung (Abzug von Rückstellungen bzw. Steuerprogression) sinnvoll sein freiwillig zu bilanzieren.

Grundsätzlich ist die Bilanz gemeinsam mit der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) ein wichtiges Steuerungsinstrument für Ihren geschäftlichen Erfolg und stellt auch die Grundlage für die Vermögens- und Ertragsplanung dar.

Alternativ dazu kann auch eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt werden.

Für viele Unternehmer deren Umsatz unter EUR 600.000 bzw. Gewinn unter EUR 60.000 p.a. liegt, genügt die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR). Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Form der steuerlichen Gewinnermittlung. Grundlegende Pflichten sind hierbei die Aufzeichnungs- sowie die Aufbewahrungspflicht. Zur Ermittlung wird das Zufluss- und Abflussprinzip verwendet, d.h. nur die in einem Bemessungszeitraum tatsächlich geflossenen Einnahmen und Ausgaben werden berücksichtigt.

Kleinunternehmer (Umsatz unter EUR 22.000 je Kalenderjahr) sind darüber hinaus nicht zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Gerne beraten wir Sie hierzu!

Wir als BRECHT & PARTNER präsentieren Ihnen gerne Wege durch die unterschiedlichen Pflichten aber auch den Nutzen der Ihnen aus der Erstellung von Bilanzen, GuV oder EÜR entsteht. Im Rahmen unserer beratenden Tätigkeit erörtern wir zusammen mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie besten Optionen.

Steuererklärungen

Zusätzlich zur Erstellung von Bilanz und Gewinnermittlungen, sind Steuererklärungen der Kern unseres Leitungsportfolios. Wir bieten Ihnen die professionelle Erstellung von Steuererklärungen für sämtliche Steuerarten und Personengruppen an.

In Zeiten der elektronischen Übermittlung können wir die Daten direkt per ELSTER an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.

Zu beachten sind grundsätzlich immer die entsprechenden Fristen – die wir gerne für Sie im Auge behalten.

Welche Steuererklärungen bieten wir Ihnen an?

  • Einkommensteuer: Einkommen von Privatpersonen und/oder Selbstständigen
  • Körperschaftsteuer: Einkommen juristischer Personen (Kapitalgesellschaften)
  • Gewerbesteuer: Ertrag eines Gewerbebetriebs
  • Umsatzsteuer: Ermittelt aus Differenz zwischen Verkauf (MwSt.) und Einkauf (Vorsteuer), Lieferungen oder Leistungen ins europäische Ausland oder ins Drittland
  • Zusammenfassende Meldungen (ZM): Innergemeinschaftliche Warenlieferungen
  • Lohnsteuer: aus Löhnen und Gehältern von Mitarbeitern
  • Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer: Bei unentgeltlichen Übertragungen von Vermögen
  • Grunderwerbsteuer: Bei entgeltlichen Grundstücksübertragungen

Sämtlich genannte Steuerarten sind komplex und erfordern eine absolut aktuelle Kenntnis der Gesetzeslage und Rechtsprechung. Wir bei BRECHT & PARTNER legen sehr viel Wert auf die permanente Fortbildung unseres gesamten Teams, um Ihnen stets eine rechtssichere und für Sie optimierte Lösung bieten zu können.

Mit der Steuererklärung möchten sich nur die Wenigsten beschäftigen – aus diesem Grund haben Sie uns. Wir beraten Sie und nehmen Ihnen einen Großteil des Aufwandes ab. Ihre Steuerklärung ist unsere Profession!

 

 

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