Informationen zum Thema Steuerberatung und ein kurzer Überblick was BRECHT & PARTNER leistet.
Der Fokus von BRECHT & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft mbB liegt auf der steuerlichen Beratungstätigkeit. Die klassische Steuerberatung ist allerdings nur ein Teilbereich unseres gesamten Leistungsportfolios.
Während unserer Unternehmenshistorie hat sich die Steuerberatung deutlich weiterentwickelt und auf viele Teilbereiche des privaten- und wirtschaftlichen Lebens ausgedehnt. Unsere Leistungen geht weit über das Berechnen von Steuern hinaus.
Die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten ist trotz dieser Entwicklung ein wichtiger Eckpfeiler unserer Beratungstätigkeit wie auch der Bedürfnisse und Anforderungen unserer Mandanten.
Die Leistungen als Steuerberater verstehen wir als Verbindung zwischen unseren Mandanten, den Finanzbehörden sowie allen mit privaten oder unternehmerischen Tätigkeiten verbunden Bereichen. Wir beraten und betreuen UnternehmerInnen und Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen. Ob Handwerks- oder Dienstleistungsunternehmen, ob Kleinunternehmer oder mittelständische GmbH – wir sind auf Ihre Bedürfnisse eingerichtet.
Welche Leistungen in der Steuerberatung kann BRECHT & PARTNER für Ihr Unternehmen erbringen?
Da unsere Beratung immer individuell ist, sollte diese auch nicht durch ein vorgegebenes Gerüst beschränkt werden. Wir gehen im persönlichen Gespräch auf Ihre Anforderungen ein und beraten Sie hinsichtlich möglicher Lösungsansätze.
Wichtige unternehmerische wie auch private Entscheidungen ziehen steuerliche Konsequenzen nach sich. Diese im Vorfeld zu betrachten, verschiedene Möglichkeiten und Gestaltungsoptionen durchzuspielen, ist eine unserer Hauptaktivitäten als steuerliche Berater. In Gesprächen aber auch Berechnungen zeigen wir Ihnen die verschiedenen Perspektiven auf und finden so für Sie entsprechende steueroptimierte Lösungen.
Anlässe für eine konkretisierte Planung gibt es viele:
BRECHT & PARTNER ist nicht der steuerliche Verwalter, sondern vielmehr der dynamische steuerliche, beratende Gestalter! In der Regel ist es besser im Vorfeld alle Möglichkeiten aus zu loten als im Nachgang ein böses Erwachen zu haben. Deshalb, vor wichtigen und weitreichenden Entscheidungen – lassen Sie sich steuerlich beraten und planen sie sicher in die Zukunft.
Entgegen der oftmals vorherrschenden Meinungen lassen sich – genauso wie Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten – Steuern planen und die Steuerbelastung optimieren. Hierbei bezieht sich die Steuerplanung vor allem auf folgende Steuerarten:
Um steuerlichen Belastungen für Ihr Unternehmen oder auch für Sie als Privatperson zu gestalten, gibt es durch den Gesetzgeber diverse Möglichkeiten. Im ersten Schritt analysieren wir den voraussichtlichen Steueraufwand. Hieraus können wiederum Strategien entwickelt und das entsprechende wirtschaftliche Handeln darauf abgestimmt werden.
In erster Linie beinhalten die Strategien Planungen für Investitionen, Rückstellungen, Abschreibungen und vieles mehr.
Was für Sie in Frage kommen kann und was sowohl wirtschaftlich wie auch Ihren persönlichen Interessen entgegenkommt, beleuchten wir gerne im persönlichen Gespräch und erstellen daraus individuelle und sinnvolle Zukunftspläne
Im Steuerrecht, anders als im Strafrecht, kann Reue oftmals zu einer Anerkennung durch den Gesetzgeber bzw. die Finanzbehörden führen.
Selbstanzeigen führen bei den Betroffenen im Vorfeld meist zu einem negativen Gefühl mit unkalkulierbarem Ausgang. Der Weg der Selbstanzeige ist oftmals nicht nur der sinnvollste, sondern auch der einzig mögliche. Wir beraten und begleiten Sie dabei professionell, ganzheitlich und zuverlässig.
BRECHT & PARTNER ist Ihr Begleiter – angefangen von der Beratung, der Planung, der Umsetzung wie auch dem Abschluss. Diskretion und Vertrauen von allen Beteiligten hat dabei oberste Priorität! Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Verstöße gegen das Steuerrecht können im schlimmsten Fall in einem Steuerstrafverfahren münden.
Als Steuerberater sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie auch in dieser Situation zu begleiten. Oftmals kann durch professionelle Vorgehensweise das Verfahren relativ reibungslos eingestellt bzw. beendet werden. Selbstverständlich kooperieren wir im Rahmen des Strafverfahrens mit den besten Anwälten.
Wichtig ist neben der Diskretion auch Vertrauen und vor allem eine schnelle Reaktion.
Betriebsprüfungen werden durch ihr zuständiges Finanzamt eingeleitet – dies kann auf Grund besonderer wirtschaftlicher Ereignisse, Unstimmigkeiten in Steuererklärungen oder Bilanzen aber auch ohne jeglichen ersichtlichen Grund erfolgen. Grundsätzlich ist eine Betriebsprüfung kein Grund zur Beunruhigung! Betriebsprüfungen gehören zu normalen Vorgängen im unternehmerischen Leben und stellen kein besonderes Ereignis dar.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und die Archivierung Ihrer Geschäftsunterlagen erleichtert derartige Prüfungen erheblich bzw. macht solche erst reibungslos möglich. Da Betriebsprüfungen nur in den seltensten Fällen unangekündigt erfolgen, prüfen wir gerne im Vorfeld Ihre Unterlagen und bereiten diese zusammen mit Ihnen auf.
Was wir tun
BRECHT & PARTNER unterstützt Sie bei jedem Schritt Ihrer Betriebsprüfung. Oftmals können im Vorfeld sogar Unterlagen bei den Behörden eingereicht werden und Steuerprüfungen so schon abgeschlossen werden, bevor Sie die prüfende Person zu Gesicht bekommen.
Ebenso wie Sie als Steuerzahler Pflichten haben, stehen Ihnen auch Rechte zu. Konkret bedeutet dies, Sie können gegen Entscheidungen der Finanzbehörden Einspruch bzw. Rechtsbehelf einlegen und vor dem zuständigen Finanzgericht Klage einreichen. Dort bekommen alle Beteiligten das Recht, sich zu äußern und Stellung zu nehmen.
Inwieweit ein Einspruch bzw. eine Klage sinnvoll bzw. erfolgsversprechend ist, klären wir zusammen mit Ihnen im Vorfeld ab
Da das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, einem stetigen Wandel unterliegt und teilweise Interpretationsspielraum lässt, ist es für wirtschaftliche Entscheidungen oftmals unabdingbar eine sogenannte verbindliche Auskunft einzuholen.
Eine verbindliche Auskunft ist hierfür ein Werkzeug, um eben jene Planungssicherheit sicherzustellen. Dies bedeutet, es wird eine offizielle Anfrage zu einem spezifischen Thema an die zuständige Finanzbehörde gestellt. Hierbei ist zu beachten, dass derartige Auskünfte ausschließlich für zukünftige Ereignisse eingeholt werden können. Auch müssen die rechtliche Unsicherheit und eine erhebliche steuerliche Auswirkung vorliegen, um einen Antrag zu stellen.
Da Investitionen in Immobilien meist einen größeren finanziellen Aufwand bedeuten, sollten diese vorab auch in steuerlicher Hinsicht überprüft werden.
Hinsichtlich der Immobilien können wir Ihnen insbesondere die folgenden Beratungsdienstleistungen anbieten: